Disziplinen aktuell:
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Angedachte Disziplinen:
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Hinweis zum Schießen am Stand mit Jugendlichen
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Altersbeschränkung
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Das Schießen mit einem Luftgewehr oder einer Luftpistole mit einer Mündungsenergie bis 7,5 Joule (erkennbar an einem eingravierten „F“ in einem Fünfeck) ist grundsätzlich erst ab zwölf Jahren erlaubt, das Schießen mit einer scharfen Waffe, etwa einem KK-Gewehr, dagegen erst nach dem 14. Geburtstag.
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Aufsicht
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Das Gesetz schreibt bei der Schießübung mit Jugendlichen eine Aufsichtsperson vor und die Genehmigung mindestens eines Erziehungsberechtigten. Die Genehmigung des Erziehungsberechtigten muss zwingend vor Beginn des ersten Trainings oder Ausprobierens in schriftlicher oder mündlicher Form vorliegen.
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Quelle: https://www.waffenrechtslupe.de/schiesen-mit-jugendlichen-2-735